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Themensammlung - Recht & Compliance

Künstlersozialabgabe sinkt in 2017 erstmalig seit 2010

Die verstärkten Sozialversicherungsprüfungen zeigen Wirkung

Die Künstlersozialabgabe ist seit jeher eine Kostenposition bei Künstlerbuchungen jeder Art (auch Fotografen, Grafiker, etc.), die gerade bei der Budgetierung von Events gerne mal "vergessen" wird. Jetzt mag man denken, dass die 5,2 % von der Künstlernettogage ja nicht allzu schwer ins Gewicht fallen. Bei einer Gala mit mehreren auftretenden Künstlern kommt da doch schnell ein hübsches Sümmchen zusammen.

Umso erfreulicher ist die Meldung, dass der seit drei Jahren auf 5,2 % verharrende Abgabesatz nun erstmalig seit 2010 wieder in die andere Richtung geht: Nämlich nach unten auf dann 4,8 % in 2017. Wie der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, nun erfreut mitteilt, wird die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits bei der Zukunftskonferenz Künstlersozialversicherung im Juni 2016 angekündigte Absenkung zum 01.01.2017 in Kraft treten. Sie wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wer muss zahlen und wann wird der Beitrag zur KSK fällig?

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialabgabe (gerne mit "KSK" für Künstlersozialkasse abgekürzt) wird fällig, wenn Unternehmen, Vereine oder die öffentliche Hand Honorare für freiberufliche künstlerische Tätigkeiten zahlen. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund mit seinem Bundeszuschuss auf. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlerinnen und Künstler zahlen ähnlich wie bei angestellten Arbeitnehmern 50 Prozent des Beitrags.

Im Jahr 2015 trat mit dem „Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ eine Neuerung in Kraft. Hintergrund war die Tatsache, dass sich viele Unternehmen vor der Zahlung der Abgabe erfolgreich drückten. So zielt die Gesetzesnovelle darauf ab, dass alle diejenigen, die freiberufliche Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben, auch tatsächlich der Abgabepflicht nachkommen, indem die Deutsche Rentenversicherung bei den üblichen Sozialversicherungsprüfungen auch mit Blick auf die Künstlersozialabgabe geprüft.

Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, dazu: „Nun ist es amtlich, die Künstlersozialabgabe sinkt im kommenden Jahr von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Das ist sehr erfreulich! Damit wird direkt spürbar, dass eine bessere Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen zu einer deutlichen Entlastung für diese Unternehmen führt. Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes funktioniert!“


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Bildquelle: www.kuenstlersozialkasse.de

Autor: Dominik Deubner

Veröffentlicht am: 18.08.2016


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