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Musterversammlungs-stättenverordnung: neuer Geltungsbereich für Freiluftveranstaltungen

Die wichtigsten juristischen Richtlinien, die Eventplaner bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen beachten müssen, werden in der Muster-Versammlungsstättenverordnung geregelt. Nicht nur die baulich-technischen Anforderungen an Versammlungsstätten sind wichtiger Bestandteil dieses Regelwerkes, sondern auch betrieblich-organisatorische Regelungen.

Die Versammlungsstättenverordnung basiert auf der Grundlage der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVo), mit inbegriffen der Geltungsbereich für Veranstaltungen im Freien. Dieser Geltungsbereich wurde geändert – mit Folgen?

Ob Rockfestivals, Freiluftmessen, Theateraufführungen und viele weitere temporäre Freiluftveranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • mehr als 1.000 Besucherplätze
  • Szenenfläche
  • Vorhandensein einer baulichen Anlage (z.B. Eingrenzung eines Geländes)

unterlagen bislang der MVStättVo. Diese Regelung hat nun ein Ende. Die neuen Voraussetzungen für den aktuellen Geltungsbereich beinhalten stets das Vorhandensein von Szeneflächen und Tribünen und deren Verkopplung mit dem dauerhaften Nutzungszweck der Anlage.

Werden diese Kriterien jedoch nicht erfüllt, wie z.B. bei den meisten Open-Air-Konzerten, kann dies verheerende Auswirkungen haben. Aus der Änderung resultieren jetzt fehlende Sicherheitsstandards.

Dies trifft insbesondere auf die folgenden Bereiche zu:

  • Anforderungen an die Rettungswege
  • Anforderungen an den Brandschutz
  • Anwesenheitspflichten und die Qualität der Fachleute
  • die Notwendigkeit eines Brandschutz- und Sicherheitskonzeptes.

Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) betrachtet den fehlenden Geltungsbereich äußerst kritisch, da bislang noch kein Regelwerk für Veranstaltungen im Freien existiert und somit eine wichtige Grundlage für eine rechtssichere Vorbereitung und Durchführung entfällt. Fachleute arbeiten bereits daran, dass diese Regelungslücke geschlossen wird.


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Autor: Maike Fortmeier

Veröffentlicht am: 23.11.2014


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